Diese Woche hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments über die Chatkontrolle abgestimmt und dabei der anlasslosen Massenüberwachung eine klare Absage erteilt. So lässt sich die Position des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der EU-Kommission zusammenfassen. Es kann aber noch keine endgültige Entwarnung gegeben werden. Das Europäische Parlament muss sich noch mit den EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie einigen. Der Rat hat noch keine eigene Position festgelegt. Die bürgerrechtskonforme Festlegung des Europäischen Parlaments bedeutet aber einen positiven Rückenwind für die Position Deutschlands im Rat.
Die Details der Einigung können sich sehen lassen:
– Es soll nur noch überwacht werden, wer tatsächlich im Verdacht steht, in Kindesmissbrauch involviert zu sein
– Jede Überwachung braucht eine richterliche Anordnung
– Verschlüsselte Kommunikation darf nicht geknackt werden
– Verpflichtende Netzsperren wird es nicht geben
Damit sind die grundrechtswidrigen Elemente entschärft. Die Elemente zum verbesserten Schutz von Kindern konnten gleichzeitig gewahrt bleiben. Dabei setzt das Parlament vor allem auf Security by Design. So sollten Dienste und Apps sicherer gestaltet werden, damit zum Beispiel andere Nutzer bei sexueller Belästigung leichter blockiert und gemeldet werden können.
So geht es weiter:
Das Europäische Parlament hat diese Woche über seine Position abgestimmt. Sobald der Rat seine Position festgelegt hat, beginnt der sogenannte Trilog, bei dem Parlament, Rat und die EU-Kommission einen gemeinsamen Kompromiss verhandeln werden.
Je länger der Rat für die Festlegung seiner Position braucht, umso später kann der Trilog starten und umso unwahrscheinlicher wird die Einigung auf ein Trilogergebnis vor Ende der Legislaturperiode Mitte 2024. Im Moment sieht es so aus, als ob weiterhin im Rat keine Einigung gefunden werden kann. Insbesondere auch weil die Bundesregierung sich klar gegen die Chatkontrolle positioniert hat und Marco Buschmann und Volker Wissing weiter gegen die Massenüberwachung kämpfen.
Sollte es keine Einigung in dieser Legislaturperiode geben, ist davon auszugehen, dass das Parlament seine Position im April 2024 offiziell im Plenum beschließen wird, damit das neugewählte Parlament in der zweiten Jahreshälfte 2024 nicht komplett von vorne beginnen muss. Die weitere Verhandlungen liegen dann allerdings beim neugewählten Parlament. Es ist deshalb entscheidend, dass die bisherigen Kritiker und Kämpfer gegen die anlasslose Massenüberwachungspläne von Ursula von der Leyen bei der Europawahl 2024 gestärkt werden.