Das Handelsblatt berichtet über das heutige Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei knüpfen die Richter in Luxemburg an die bisherige Rechtslage an – die anlasslose Datenspeicherung ist in der EU weiterhin verboten.
„Der Europapolitiker und Digitalexperte Moritz Körner (FDP) bilanziert: ,Die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerdaten ist damit tot.‘ Er spricht von einem ‚guten Urteil für Bürger und Wirtschaft‘.“
Das Urteil beschäftigte sich zwar mit einem französischen Fall, aber auch in Deutschland sollte man gut zuhören. Erst letzte Woche hat Justizministerin Lambrecht die Debatte dazu wieder angestoßen, und eine staatliche Datenüberwachung bleiben weiterhin der feuchte Traum von CSU und Innenminster Seehofer. Gut, dass der EuGH das verhindert.
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