Gestern hat die European Commission es bestätigt: Die deutsche Bundesregierung riskiert während der eigenen Ratspräsidentschaft ein unnötiges Vertragsverletzungsverfahren. Auch in Corona-Zeiten dürfen Fluggastdaten nicht einfach an Gesundheitsämter weitergegeben werden. Gerade wenn sich die Regierung auf EU-Recht beruft, muss sie die europarechtlichen Zweckbindungen beachten.
Gegenüber der Deutsche Presse-Agentur habe ich mich dazu geäußert. Sie berichtet über die Corona-bedingten Änderungen des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und nachjustieren!
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