Digital Services Act – mein Kommentar in der Süddeutsche Zeitung

15.12.2020 | News

Gestern hat die EU-Kommission ihr Gesetzespaket zum Digital Services Act vorgeschlagen Mit dem Digital Services Act soll sozusagen die Verfassung des Internets modernisiert werden. Dies ist auch dringend notwendig, denn die aktuelle Gesetzgebung stammt aus dem Jahr 2000.

Die EU-Kommission hat zwei wegweisende Gesetzesentwürfe vorgelegt, welche digitale Märkte und Plattformen regulieren sollen. Zum Einen das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), welches Fragen zu Transparenz und Haftung für Inhalte von Online-Diensten behandelt und zum Anderen das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA), welches eine Basis für Wettbewerbsregulierung schaffen soll und Marktmissbrauch eindämmen soll.Ziel der Gesetze muss es sein, dass der digitale Wettbewerb am Leben gehalten wird. Es darf nicht sein, dass kleine Unternehmen und StartUps gegenüber großen Tech-Konzernen geringere Chancen haben Innovationen voranzutreiben und geringere Teilhabechancen am digitalen Markt haben. Deswegen ist es auch richtig, dass große Konzerne belastet werden und es bei kleineren Unternehmen Ausnahmen gibt.

Das DSA darf für kleine Anbieter nämlich nicht zu einem unnötigen Bürokratiemonster werden. Ebenso ist es wichtig, dass der Vorschlag eine stärkere Aufsicht über Digitalunternehmen in Europa vorsieht. Hier ist es ausschlaggebend, dass in der Regulierung und Durchsetzung europäische Einheit herrscht, sodass einzelne Mitgliederstaaten keine Schlupflöcher zum eigenen Vorteil umkehren können. Eine laxe nationale Durchsetzung der EU-Gesetze darf zukünftig nicht mehr zu Standortvorteilen führen.

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